- abschieben
- ạb·schie·ben [Vt] (hat) 1 etwas von etwas abschieben etwas von etwas durch Schieben (ein Stückchen) entfernen ≈ wegschieben2 etwas auf jemanden abschieben etwas, das man nicht haben will, auf jemand anderen übertragen ≈ abwälzen <eine Schuld, die Verantwortung auf jemanden abschieben>3 jemanden abschieben jemanden, der in einem Land Asyl sucht, nicht im Land bleiben lassen ≈ ausweisen <Asylanten, Flüchtlinge (über die Grenze) abschieben>|| K-: Abschiebehaft4 jemanden abschieben jemanden auffordern, das Land sofort zu verlassen, meist weil er etwas begangen hat, was der Staat nicht duldet <unerwünschte Personen abschieben>5 jemanden abschieben gespr; jemandem seine Macht nehmen, indem man ihn an einem anderen Ort einsetzt: einen Richter in die Provinz abschieben;[Vi] (ist) 6 gespr pej ≈ weggehen: Er schob beleidigt ab; Schieb ab!|| zu 3, 4 und 5 Ạb·schie·bung die; meist Sg
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.